„Die Würde des Menschen ist unantastbar”, so beginnt der erste Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” Damit wird die Menschenwürde zur obersten Richtschnur rechtlichen und politischen Handelns. Zugleich bildet sie die Grundlage der Menschenrechte, vor allem des Rechts auf Leben.
Menschenrechte sind grundlegende Rechte, die jedem Menschen zustehen, ganz gleich welchem Volk, Staat, Geschlecht oder welcher Religion er angehört – und auch unabhängig davon, ob er gut oder böse ist. Es sind ewig gültige angeborene Rechte, die jedem Menschen allein wegen seines „Menschseins” zukommen. Sie dürfen ihm nicht genommen werden, und sie sollen ihn vor Übergriffen der Staatsgewalt schützen. In den meisten Rechtsstaaten werden die Menschenrechte als Grundrechte in der Verfassung garantiert.
Moritz Leander Linus
Quelle: http://www.cpw-online.de
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Milena Schimanski (Samstag, 23 Februar 2019 14:20)
Ist euch echt gut gelungen Jungs, ich habe mir das hier nochmal angeschaut , zum Lernen für die Arbeit am Freitag und es hat mir echt geholfen! Euer Video ist echt am Besten geworden von unserem Kurs finde ich ,na gut das musste ich mal eben loswerden, Liebe Grüße Milena :)
Linus Rath (Samstag, 23 Februar 2019 19:46)
Danke �